Unser Leistungskatalog

Allgemeiner Leistungskatalog

Rechnungswesen und Datenverarbeitung:

EDV- gestützte Buchhaltung, unter anderem auch die Durchführung von Wohngeldabrechnungen sowie der Monats- und Jahresabschlüsse. Die Jahresabrechnung des jeweiligen Rechnungsjahres wird in der Regel innerhalb des 1. Quartals des Folgejahres erstellt und den Eigentümern zugesandt. Darüber hinaus ist es möglich, zu jedem Zeitpunkt Auskünfte über den aktuellen wirtschaftlichen Stand des Wohnobjekts über die EDV-Anlage durch die Eigentümer zu erlangen.

Die Verwendung modernster Softwarelösungen gewährleistet die Erstellung detaillierter und übersichtlicher Abrechnungen und Wirtschaftspläne.
Anlegen und laufende Führung einer ordnungsgemäßen Hausabrechnung einschließlich kaufmännischer Belegsammlung für die Eigentümer sowie der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (GuV).

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Steuerberatung nur im Rahmen des §4 und §5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausführen dürfen. Auf Wunsch können wir Ihnen aber spezialisierte Steuerberater benennen.

Hausbewirtschaftung Kaufmännischer Art:

Ermittlung und Durchführung von Heizungs-, Betriebs- und Wohngeldabrechnung nach gesetzlich zulässigem Verfahren.

Wahrnehmung der Rechte der Eigentümer gegenüber Behörden, Banken und Handwerkern.

Abschluß, Kündigung und Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen für das Objekt.

Einstellung und Entlassung von Hausmeistern und die Überwachung der Tätigkeit dieser Kräfte.

Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen. Ferner die Prüfung und Bezahlung von Handwerker- und Lieferantenrechnungen der für die Hausbewirtschaftung notwendigen Ausgaben.

Abschluß von Wartungsverträgen sowie die Überprüfung der vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen.

Mieterbezogene Arbeiten:

Auswahl von Mietern und dem sich daraus ergebenen Abschluss von Mietverträgen sowie die Wohnungsabnahmen- und übergaben.

Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen aller Art.

Festlegen und Führung der gesetzlich zulässigen Mietkautionen.

Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern sowie Mahnungen bei Mietrückstand und Abhalten von Mietersprechstunden.

Instandhaltung:

Überwachung des baulichen Zustandes der Wohnanlage und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen nach Absprache mit den Eigentümern oder des Verwaltungsbeirats.

Abnahme der Ausgeführten Reparaturen sowie Prüfung der entsprechenden Rechnungen.

Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach Absprache und Auftragserteilung durch die Eigentümer.

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